Anmeldebedingungen und AGB

Hinweise zur Mitgliedschaft und Anmeldebedingungen

Für die Teilnahme am Ausbildungs- und Tourenprogramm ist eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein erforderlich.

Mitglieder von Fremdsektionen werden zunächst nur auf die Warteliste übernommen und rücken nach, wenn die Sektionsveranstaltung nicht mit Mitgliedern des Deutscher Alpenverein Sektion Heidelberg 1869 e.V. gefüllt werden kann.

Falls ihr Mitglied einer Fremdsektion seid und teilnehmen möchtet: Oft lohnt sich der Abschluss einer C-Mitgliedschaft in der Sektion Heidelberg.

Eltern und Sorgeberechtige oder Betreuer von minderjährigen Teilnehmern oder Teilnehmern die wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes der Aufsicht bedürfen müssen beachten, dass der Deutscher Alpenverein Sektion Heidelberg 1869 e.V. sowie die vom verantwortlichen Ressort Alpinistik und Ausbildung eingesetzten Ausbildungs- und Tourenleiter keine Aufsichtspflicht über den genannten Personenkreis übernehmen.

Für die Teilnahme an Sektionsveranstaltungen aus Alpinistik und Ausbildung wird im Allgemeinen eine Anmeldegebühr erhoben. Hier sind jedoch keine Fahrt- oder Übernachtungskosten, keine Eintritte für Kletterhallen oder Gebühren für Leihausrüstung enthalten.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist erst mit Begleichung der Anmeldegebühr gültig. Die Anmeldegebühr ist spätestens 8 Tage nach der Anmeldebestätigung zu zahlen (bei Veranstaltungen des DAV Kletter- und Boulderzentrum Heidelberg nach 14 Tagen), da sonst die Anmeldung erlischt.

Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 einbehalten (bei Anmeldegebühren kleiner/gleich EUR 25,00 entsprechend die gesamte Anmeldegebühr). Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird die gesamte Anmeldegebühr einbehalten.

Bei Rücktritt von Veranstaltungen des DAV Kletter- und Boulderzentrum Heidelberg oder bei einem Nicht-Erscheinen zum Veranstaltungstermin wird die gesamte Anmeldegebühr einbehalten.

Allgemeines zu Gemeinschafts und Führungstouren

In unserer recht übersichtlichen Tabelle bezüglich der Ausschreibungen des Ausbildungs- und Tourenprogrammes in den Sektionsnachrichten sind diese nach Theorie- und Seminarreihe, nach Ausbildungsveranstaltungen sowie nach Gemeinschafts- und Führungstouren gekennzeichnet.

Wenn die Kennzeichnungen bezüglich Theorie- und Seminarreihe sowie Ausbildungsveranstaltungen recht eindeutig sein dürften, bedarf es bezüglich Gemeinschafts- und Führungstouren vielleicht ein paar Worte der Erläuterung:

Bei einer Gemeinschaftstour handelt es sich um eine Tour, die, ohne eine vorgegebene Führung, aus einer Gemeinschaft, typischerweise einer bestehenden Gruppe organisiert wird, bei der die Entscheidungen, wie die Auswahl von Weg und Ziel, eine Entscheidung über den Abbruch der Tour, eine Abfahrt über einen unsicheren Hang, die Festlegung von Sammelpunkten, die Absprache von Führungs- und Schlussmann(frau), die Absprache für Zwischenfälle, gemeinsam getroffen werden; bei der alle Teilnehmer über den Verlauf und die Länge Bescheid wissen, die Gefahren selbständig abschätzen können; bei der alle Teilnehmer der Gruppe den gesetzten Zielen selbständig gewachsen sind; bei der sich die Teilnehmer zum überwiegenden Teil bereits von früheren Touren her kennen.

Bei einer Führungstour übernimmt der Tourenleiter die Verantwortung für die Gruppe. Er sorgt dafür, dass die Gruppe zusammen bleibt und trifft die wichtigen Entscheidungen. Er gibt top-down-Rastpunkte bekannt, teilt Führungs- und Schlussmann(frau) ein, erklärt Verhaltensmassnahmen für Zwischenfälle und informiert die Teilnehmer über die Schwierigkeiten und Gefahren der Tour.

Haftungsausschluss
Als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Veranstaltung des Deutscher Alpenverein Sektion Heidelberg 1869 e.V. bin ich mir der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschliessen lassen. Ich erkenne daher an, dass die Sektion Heidelberg und ihre verantwortlichen, ehrenamtlichen Ausbildungsleiter/Ausbildungsleiterinnen sowie Tourenleiter/Tourenleiterinnen, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung sowohl dem Grund wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.