Richtlinien zur Fahrtkostenabrechnung bei ausgeschriebenen, organisierten Touren und bei Ausbildungen

Zur Entlastung unserer Umwelt möchte der Vorstand nochmals auf die verschiedenen mehr oder weniger umweltfreundlichen Reisemöglichkeiten hinweisen und die damit verbundenen Kosten zusammenfassen:

  1. Öffentliche Verkehrsmittel: Bitte benutzt so oft wie möglich Busse und Bahnen!
  2. Sektionsbus: bietet Platz für 9 Leute, zu reservieren über die Geschäftsstelle.
    Kosten: 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer (Jugendausfahrten 0,15 EUR), zahlbar an die Sektion. Zusatzkosten: Diesel und Auslagen für z.B. Straßen-, Tunnel-, Parkgebühren. Die Schweizer Jahresvignette wird von der Sektion bezahlt.
  3. Leihbus: bietet ebenfalls Platz für 9 Leute und kann bei jeder Autovermietung angemietet werden. Mit der Firma AVM (Bergheimerstrasse, Heidelberg) hat die Sektion eine Preisvereinbarung für Wochenenden: Ausleihe von Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag abends für 225 EUR inklusive 1500 km. Sprit, die obigen Zusatzkosten und ggf. Autobahngeb¨hren kommen natürlich noch dazu.
    ico Informationen zu den Rabatttarifen für Mitglieder bei der AVM-Autovermietung
  4. Leihfahrzeug ADAC:
    Beim ADAC besteht die Möglichkeit ein ADAC ClubMobil anzumieten. Ein ClubMobil ist ein 5 + 2-Sitzer. Einwegmieten ohne Aufpreis möglich.

    ADAC Autovermietung GmbH

    Vermietstation Heidelberg

    Pleikartsförster Straße 116

    69124 Heidelberg

    Tel.: 06221/7144656

    Aktuelle Sonderangebote unter ADAC-Clubmobil
  5. Fahrgemeinschaften mit Privatautos. Die Kosten sind hier je nach Autotyp sicherlich sehr verschieden und grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft über die Fahrtkostenabrechnung verständigen. Der Vorstand kann hier nur eine Empfehlung geben.
    Irritationen werden vermieden, wenn der Abrechnungsmodus bereits bei der Vorbesprechung einer Tour von den Fahrern offengelegt wird und darauf basierend eine Kostenabschätzung durchgeführt wird.
    Von den vielfältigen Kosten, die ein Auto verursacht hält der Vorstand folgende Positionen für umlagefähig:
    • Sprit
    • Wertverlust des Autos durch die km-Leistung
    • Nebenkosten, die speziell für diese Reise anfallen
    Der Vorstand empfiehlt deshalb eine Fahrtkostenpauschale von 0,20 EUR pro gefahrenen km und zusätzliche Verrechnung der o.g. Nebenkosten.
    Dieser Empfehlung liegen folgende Annahmen zugrunde:
    • Spritverbrauch eines Mittelklassewagens: 8-10 l/100km = 0,08-0,10 EUR/km
    • Wertverlust eines Mittelklassewagens: 20 000 EUR/200 000 km = 0,10 EUR/km
    Diese Kosten werden durch alle Autoinsassen einschließlich Fahrer geteilt. Zusätzlich werden alle Auslagen, die direkt mit der Fahrt zusammenhängen geteilt, z.B. Straßengebühren in Österreich, Tunnel- und Passgebühren, Parkgebühren. Nicht umlagefähig sind anfallende Kosten, die dem Fahrzeughalter über die Reise hinaus Vorteile bringen, wie z.B. Jahresvignette für die Schweiz, Nachfüllen von Öl oder Scheibenwaschflüssigkeit.
    Kosten, die durch Unfall, Fahrzeugpanne oder Strafzettel entstehen, sind vom Fahrzeughalter bzw. vom Fahrer zu bezahlen. In Bezug auf das Unfallrisiko weisen wir auf die pauschale Dienstreisekaskoversicherung des DAV hin. Nähere Infos hierzu gibt die GS.